SPENDEN Sie möchten uns eine Spende zukommen lassen
Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit unserer Geschäftsstelle auf.
Spenden sind steuerlich abzugsfähig. In § 3 unserer Satzung wird die Steuerbegünstigung (Gemeinnützigkeit) wie folgt festgelegt: Der Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke i.S. des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (§ 51 ff AO). Er ist ein Förderverein i.S. von § 58 Nr. 1 AO, der seine Mittel ausschließlich zur Förderung des steuerbegünstigten Zwecks der in § 2 Abs. 1 genannten Körperschaft(en) des öffentlichen Rechts verwendet.
Geschäftsstelle
Förderverein Stadtpark e.V.
Frau Kathrin Jedelhauser
Telefon: +49 (0) 7731 – 85 131
E-Mail: kontakt@foerderverein-stadtpark-singen.de